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Dachverband der Sozialversicherung: Einheitliche Finanzierung von Nahtstellenmedikamenten beschlossen

27.05.2026

Die Konferenz der Sozialversicherungsträger hat die Harmonisierungsvereinbarung im Rahmen des MEDGEF-Projekts beschlossen. Damit wird erstmals ein österreichweit einheitliches Regelwerk für die gemeinsame Finanzierung von 16 sogenannten Nahtstellenmedikamenten geschaffen. Betroffen sind vor allem Therapien für seltene Erkrankungen, darunter kostenintensive Enzymersatztherapien.

Im nächsten Schritt muss die Vereinbarung noch von den neun Bundesländern bestätigt werden.

Nahtstellenmedikamente sind Arzneimittel, deren Finanzierung bisher weder eindeutig dem niedergelassenen Bereich noch den Krankenanstalten zugeordnet war. Die bisherigen Regelungen bestanden aus zahlreichen Einzelvereinbarungen zwischen Krankenversicherungsträgern und Bundesländern, wodurch regional unterschiedliche Versorgungssituationen entstanden.

„Wer krank ist, hat ein Recht auf die beste verfügbare Therapie – unabhängig von Wohnort, Einkommen oder der Frage, bei welchem Sozialversicherungsträger man versichert ist. Nahtstellenmedikamente werden vor allem von Versicherten mit komplizierten Krankheitsverläufen benötigt, besonders diese vulnerable Gruppe darf nicht zum Spielball von Finanzierungszuständigkeiten werden. Mit der heute beschlossenen Zustimmung zur Vereinbarung stellen wir das Patientenwohl in den Mittelpunkt: Medizinische Entscheidungen müssen nach dem Best-Point-of-Service getroffen werden und nicht danach, wer die Rechnung bezahlt“, erklärt Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger.

Einheitliche Regeln für ganz Österreich

Zu keinem der 16 nun erfassten Medikamente bestanden bisher Vereinbarungen zwischen allen Bundesländern und allen Krankenversicherungsträgern. Dadurch galten je nach Wohnort oder Versicherungsträger unterschiedliche Finanzierungsregelungen.

Mit der neuen Harmonisierungsvereinbarung wird erstmals ein österreichweit einheitlicher Rahmen geschaffen. Alle Krankenversicherungsträger und Landesgesundheitsfonds beteiligen sich an dem Modell.

Kostenteilung zwischen Sozialversicherung und Ländern

Kernstück der Vereinbarung ist eine hälftige Kostenteilung zwischen Sozialversicherung und Landesgesundheitsfonds. Dadurch wird es aus Sicht der Kostenträger unerheblich, ob eine Behandlung im Krankenhaus oder im niedergelassenen Bereich erfolgt.

Die Entscheidung über die geeignete Versorgungsschiene soll künftig ausschließlich nach medizinischen Kriterien erfolgen.

Bestehende Einzelverträge werden in das neue Regelwerk überführt. Bei der Aufnahme weiterer Medikamente soll das gesetzlich eingerichtete nationale Bewertungsboard eine zentrale Rolle übernehmen.

Ausbau der Heimtherapie

Die Vereinbarung umfasst auch die Finanzierung bestimmter Heimtherapien. Wenn eine Behandlung nach entsprechender Schulung durch Pflegepersonal zu Hause fortgeführt werden kann, wird auch diese Versorgungsform künftig gemeinsam finanziert.

Dadurch sollen Patientinnen und Patienten stärker von wohnortnahen und flexiblen Versorgungsangeboten profitieren.

Mehr Transparenz und effizientere Beschaffung

„Diese Vereinbarung beseitigt Doppelgleisigkeiten, schafft Transparenz und senkt – beispielsweise durch die geregelte Beschaffung über Anstaltsapotheken – die allgemeinen Kosten der Arzneimittelbeschaffung. Wo es die Versorgungslandschaft zulässt, sollten Sozialversicherung und Länder einander unterstützen sowie Synergien erkennen und diese nutzen. Angespannte Finanzlagen erfordern übersichtliche und durchdachte Strukturen, um die Leistungen weiter anbieten zu können. Das ist verantwortungsvoller Umgang mit Versichertenbeiträgen und nicht zuletzt auch in dieser Hinsicht im Interesse der Versicherten“, erklärt Peter McDonald, stellvertretender Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger.

Hintergrund zu MEDGEF

MEDGEF („Medikamente zur gemeinsamen Finanzierung“) besteht bereits seit mehreren Jahren als Kofinanzierungsmodell zwischen Sozialversicherung und Bundesländern. Die bisherige Praxis beruhte auf bilateralen und anlassbezogenen Vereinbarungen, wodurch je nach Medikament und Bundesland unterschiedliche Regelungen entstanden.

Die nun beschlossene Harmonisierungsvereinbarung soll diese Unterschiede beseitigen und einen einheitlichen Zugang für alle Versicherten in Österreich sicherstellen.

Kontakt

Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV)
Caroline Göschl, BA MA
Telefon: +43 664 88839072
E-Mail: caroline.goeschl@sozialversicherung.at