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Königsberger-Ludwig und Totschnig starten Zukunftsprozess Tiergesundheitsdienst 2035

15.07.2026

Regelwerk soll vereinfacht, digitalisiert und praxistauglicher gestaltet werden – Fokus auf Bürokratieabbau, Tiergesundheit und verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatz.

Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig haben den „Zukunftsprozess Tiergesundheitsdienst 2035“ gestartet. Ziel ist die Weiterentwicklung des Tiergesundheitsdienstes mit einfacheren, digitalen und praxistauglichen Regelungen für landwirtschaftliche Betriebe und Tierärztinnen und Tierärzte.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung administrativer Abläufe. So sollen künftig Daten aus bestehenden Systemen automatisch übernommen, Berichte vorausgefüllt und digital signiert werden können. Dadurch sollen Mehrfacheingaben vermieden und der bürokratische Aufwand reduziert werden.

Parallel dazu soll der Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin weiter reduziert werden, um der Entstehung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken. Erkrankte Tiere sollen weiterhin rasch und fachgerecht behandelt werden, während gleichzeitig der verantwortungsvolle Einsatz antimikrobieller Medikamente gestärkt wird.

Ab 2027 sollen drei miteinander verbundene Verordnungen schrittweise überarbeitet und umgesetzt werden. Die neue Tiergesundheitsdienst-Verordnung soll Aufgaben und Abläufe klar regeln, regelmäßige Betriebsbesuche sowie Gesundheitsprogramme festlegen und eine einheitliche digitale Dokumentation ermöglichen. Zudem soll sich die Betreuung der Betriebe künftig stärker an Tierart, Betriebsgröße und Risikolage orientieren.

Auch die Regelungen für Tierarzneimittel sollen vereinfacht und an aktuelle nationale sowie europäische Vorgaben angepasst werden. Vorgesehen sind unter anderem rechtssichere Möglichkeiten für Tierärztinnen und Tierärzte, bei Lieferengpässen auf geeignete Alternativen auszuweichen. Für chronisch kranke Haustiere sollen Tierhalterinnen und Tierhalter bestimmte Medikamente nach entsprechender tierärztlicher Einschulung selbst verabreichen dürfen.

Darüber hinaus soll durch eine Novelle der Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung künftig der tatsächliche Antibiotikaverbrauch in der Tiermedizin erfasst werden. Die Meldepflicht soll schrittweise auf weitere Tierarten ausgeweitet werden und ein bundesweit einheitliches Vergleichssystem ermöglichen.

Der Tiergesundheitsdienst koordiniert die Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Tierärztinnen bzw. Tierärzten. Zu seinen Aufgaben zählen regelmäßige Betriebsbesuche, Gesundheitsprogramme, Schulungen sowie Vorgaben für den Einsatz von Tierarzneimitteln. Ziel ist es, Tierkrankheiten frühzeitig zu erkennen, Tierseuchen vorzubeugen und die Sicherheit tierischer Lebensmittel zu unterstützen.

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Jakob Kramar-Schmid, BA MA

E-Mail: jakob.kramar-schmid@sozialministerium.gv.at
Website: www.sozialministerium.gv.at