Detail

back to news

Biosimilars Verband Österreich: Langfristige Arzneimittel-Versorgung sichern

18.12.2023

Verlängerung der Preisregelung für Biosimilars als Etappenziel

Im Nationalrat wurde - gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist - eine Verlängerung der Preisregelung für Biosimilars (Nachfolgepräparate von komplexen biologischen Arzneimitteln) für die nächsten beiden Jahre beschlossen. Durch die Verlängerung der Preisregel konnten die Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten für die nahe Zukunft gewährleistet, sowie weitere Einsparungen für das Gesundheitssystem ermöglicht werden.

Dauerrecht bringt Versorgungssicherheit

Der Biosimilarsverband Österreich setzt sich seit Jahren dafür ein, die Regelung, die seit April 2017 in Kraft ist, dauerhaft zu etablieren, statt sie immer nur um zwei Jahre zu verlängern. „Wir konnten durch intensive Aufklärungsarbeit eine Verlängerung der Preisregelung für zwei Jahre erwirken, aber das ist für uns nur ein Etappenziel. Wir brauchen eine langfristige und sichere Lösung für die Versorgung österreichischer Patientinnen und Patienten mit den modernen und hochwirksamen Therapien, die Biosimilars bieten.“, fordert Dr. Sabine Möritz-Kaisergruber, Präsidentin des Biosimilarsverband Österreich.

„Planungssicherheit und gesunde Marktbedingungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit mit Medikamenten in Österreich.“ erläutert Möritz-Kaisergruber ihr Engagement für die Überführung der Preisregelung in Dauerrecht: „Wenn die Preis- und Erstattungsregeln für Biosimilars zeitlich unbegrenzt in Kraft sind, erhalten Unternehmen die Möglichkeit, effektiver mit den gegebenen Rahmenbedingungen umzugehen und langfristige Planungen zu erstellen. Das bedeutet einen größeren Wettbewerbsspielraum für Biosimilars am österreichischen Gesundheitsmarkt und Einsparungen für unser Gesundheitssystem. Nur so kann den Patientinnen und Patienten eine Vielfalt an hochwirksamen, günstigeren Biosimilars zur Verfügung gestellt werden.

Verlängerung der Biosimilars-Preisregel im Zweijahres-Rhythmus, eine österreichische Lösung

Seit April 2017 erhielten Biosimilars in Österreich erstmals durch eine Gesetzesänderung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz einen eigenen Rechtsstatus und eine eigene Erstattungs-Preisregelung, die nun zum wiederholten Male um zwei Jahre verlängert wurde. Diese reguliert die Erstattung von Biosimilars und des entsprechenden Referenzprodukts. Die Preisregelung hat die Verfügbarkeit neuer Biosimilars positiv beeinflusst. Seit ihrer Einführung wurden nahezu gleichzeitig mit anderen europäischen Ländern 25 Biosimilars in den Erstattungskodex aufgenommen und haben allein in den Jahren von 2017 bis 2022 Einsparungen in Höhe von 818 Mio. EUR ermöglicht. Davor kamen kaum Biosimilars auf den österreichischen Markt. Ende des Jahres 2025 wird die Verlängerung erneut ablaufen.

Biosimilars ermöglichen Einsparungen

Biosimilars sind fortschrittliche Nachfolge-Biologika, die eine entscheidende und zukunftsweisende Rolle in unserem Gesundheitssystem spielen. Sie können die Behandlungskosten für teure Therapien in Bereichen wie Krebs, Rheuma, entzündliche Darmerkrankungen und Hauterkrankungen um mehr als 50 % senken. Ein verstärkter Einsatz dieser hochwertigen Medikamente trägt dazu bei, das Gesundheitsbudget effizient und finanziell nachhaltig zu entlasten. Eine vom Biosimilarsverband in Auftrag gegebene Verbrauchsstudie prognostiziert für den Zeitraum von 2023 bis 2027 Einsparungen in Höhe von ca. 330 Mio. EUR, wenn das Potential von Biosimilars im österreichischen Gesundheitsmarkt voll ausgeschöpft werden kann.

Rückfragen & Kontakt:

Public Health PR GmbH
Thomas Braunstorfer
T +43/ 1/ 60 20 530-91
M +43/ 699/ 1925 8677
thomas.braunstorfer@publichealth.at